Psychotherapie

Mein Engagement als erfahrene Therapeutin gilt Ihrer bestmöglichen Unterstützung. In meiner Arbeit nutze ich daher verschiedene evidenzbasierte Verfahren der Verhaltenstherapie, um einen individuell auf Ihre Sorgen zugeschnittenen Behandlungsplan zu verwirklichen. Dazu gehören z.B. die Schematherapie, die Dialektisch Behaviorale Therapie (DBT), die Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT) sowie traumatherapeutische Methoden. Haben Sie Fragen zu konkreten Verfahren und Methoden? Kontaktieren Sie mich gerne!

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Behandlung eines breiten Spektrums psychischer Erkrankungen, wie Depression, Traumafolgestörungen, Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen, psychosomatische Erkrankungen und Essstörungen. Auch mit beruflichen Problemen und dem Wunsch nach Veränderung sind Sie bei mir richtig.

Da ich eine Privatpraxis führe, kommen verschiedene Zugangswege in Ihre Behandlung infrage. Informieren Sie sich gern hier und entscheiden Sie sich für die bestmögliche Unterstützung. In bestimmten Fällen kann auch eine Behandlung per Video erfolgen, bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt zu mir auf, sodass wir die Voraussetzungen besprechen können.

Zugangswege

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Sind Sie privatversichert, werden die Kosten der Behandlung in der Regel problemlos von Ihrer Krankenkasse übernommen. Je nach Versicherer können dabei jedoch unterschiedliche individuelle Vertragsvereinbarungen bestehen. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang diese die Kosten übernimmt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0-3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 €-153,00 €) nicht.

Auch für Beihilfeberechtige werden im Regelfall die Kosten für eine Psychotherapie auch in Privatpraxen unkompliziert übernommen. In der Regel werden die ersten, sogenannten probatorischen Sitzungen zur Erprobung der Passung ohne vorherige Antragstellung übernommen. Dennoch kann es sinnvoll sein, vorab bereits Therapiebedarf bei der Beihilfe anzumelden und die erforderlichen Antragsformulare anzufordern.

Gesetzliche Krankenversicherungen im Kostenerstattungsverfahren

In Deutschland haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Absatz 3 SGB V abzurechnen. Dieses kommt infrage wenn kein zeitnaher Behandlungsplatz in den Vertragspraxen in Ihrer Nähe zur Verfügung steht.

Das Kostenerstattungsverfahren muss vorab bei Ihrer Krankenkasse beantragt und genehmigt werden, dabei unterscheiden sich die Richtlinien zwischen den Versicherern. Ich empfehle Ihnen daher, vorab Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufzunehmen und zu erfragen, welche Unterlagen Sie für einen erfolgreichen Antrag einreichen müssen. Ich unterstütze Sie gern bei der Antragsstellung, falls Fragen oder Unsicherheiten bestehen, oder Sie Vorlagen für Formulare benötigen.

Selbstzahler

In manchen Situationen kann es sinnvoll sein, die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Ihre Krankenversicherung erhält in diesem Fall keine Informationen über die Behandlung.

Auch hierbei richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 € – 153,00 €) nicht.

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